22. April 2020 Michael Seyfert

Maskenpflicht

Sie haben sicher mitbekommen, dass zum Schutz vor dem Coronavirus jetzt eine Maskenpflicht eingeführt wird, beginnend am 27.04.2020.

Das betrifft den Aufenthalt in Geschäften sowie den öffentlichen Nahverkehr.

Da eine Mund-Nasen-Schutzmaske sowie selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen nachweislich das Risiko für eine Virusübertragung senken, möchten wir dies als Empfehlung auch in unserer Praxis umsetzen.

Wir bitten Sie,

Ihre eigene Maske

vor Betreten unserer Räumlichkeiten

aufzusetzen.

Dies soll ein Schutz für alle sein, Ihre Maske schützt andere, die von anderen schützt Sie! Und Sie schützen sich vor sich selbst, indem Sie weniger mit den eigenen Händen in Ihr Gesicht fassen.

Alle anderen Maßnahmen bleiben unverändert. Wir sind noch nicht über den Berg…

Bleiben Sie gesund und munter,

Ihr Praxisteam